Stadt Sonthofen; 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 "Gewerbegebiet Rieden", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. 3 13a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 15.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 15.03.2022 | ö | beschließend | 15 | 14 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme zum Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet Rieden“, die der Erste Bürgermeister an die Stadt Sonthofen im Rahmen seiner Eilzuständigkeit nach Art. 37 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 8 GeschO abgegeben hat.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2022 14:00 Uhr