Tekturantrag auf Umbau des Dachgeschosses, Kniestockerhöhung und Aufbau eines Kehrgiebels und einer Gaube; Fl.Nr. 2833/50, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.11.2019 ö beschließend 43

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Tekturantrag auf dem Grundstück Fl.Nr. 2833/50, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB unter Zustimmung der Abweichung zu Punkt 3.2 der Ortsgestaltungssatzung zu Erteilen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass es sich beim aufgestockten Dachgeschoss nicht um ein weiteres Vollgeschoss handelt.
Für die Durchführung der nicht genehmigten Planung wird das Landratsamt aufgefordert, entsprechende Bußgelder zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2020 10:48 Uhr