Neubau Wannenbahn; Einvernehmenserteilung zum Antrag auf Bau und Betrieb einer Seilbahn nach Art. 13 Abs. 1 BayESG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.05.2019 ö beschließend 54

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau und Betrieb einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Wannenschlepplift das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

  • Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten der 3P Geotechnik ZT GmbH, Bregenz, vom 26.03.2019 sind einzuhalten.
  • Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der vom Büro Dietmann, Immenstadt koordinierten Umweltverträglichkeitsstudie vom 18.02.2019 sowie aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 01.02.2019 sind einzuhalten.
  • Die Aufsichts-Container sind mit einem begrünten Flachdach auszuführen.

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Neubau der Wannenbahn bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zu den später im Zuge des Gesamtprojektes noch notwendigen wasserrechtlichen, baurechtlichen und seilbahnrechtlichen Anträgen, da jeweils der vorliegende Einzelfall rechtlich zu prüfen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.07.2019 08:20 Uhr