Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Errichtung und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage an der Trettach, Nähe Oberau, Fl.-Nr. 4737, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.12.2015 ö beschließend 21

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem wasserrechtlichen Antrag auf Neubau des Wasserkraftwerkes Oberau im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 4736/2, Tfl., 4737/0 Tfl., 4738/0 Tfl., 4738/3 Tfl., 4734/0 Tfl., 4732/0 Tfl., 4730/0 Tfl., 4728/0 Tfl., 4727/0 Tfl., 4725/0 Tfl. und 4733/0 Tfl., alle Gmkg. Oberstdorf, durch die Kraftwerke GmbH & Co. Oberstdorf KG das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB bezüglich Gebäude und Landschaftsbild zu erteilen. Voraussetzung ist, dass die zuständigen Fachbehörden alle naturschutzrechtlichen (Ausnahme-)Erlaubnisse in rechtlich einwandfreier Art erteilen. Eine gesicherte Erschließung ist rechtlich abgesichert nachzuweisen.
Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass die geplante Wasserkraftanlage auf die Grundwasserverhältnisse im Gewinnungsgebiet des Trinkwassers am Christlessee keine Beeinträchtigung hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.02.2016 07:37 Uhr