Gemeindewerke Oberstdorf Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.04.2019 ö beschließend 15
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 30.04.2019 ö 53

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Prüfberichten der örtlichen Rechnungsprüfung 2012 bis 2015 und genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – 2015 angefallenen überplanmäßigen  und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates  oder seiner beschließenden Ausschüsse erfolgt ist.

2. Der Jahresabschluss 2012 der Gemeindewerke Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2012
Bilanzsumme
15.180.519,48 €
Jahresverlust/Jahresüberschuss
-102.442,26
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
Der Jahresverlust ist auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Der Jahresabschluss 2013 der Gemeindewerke Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2013
Bilanzsumme
15.544.943,73 €
Jahresverlust/Jahresüberschuss
736.558,15
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
Der Jahresüberschuss ist mit dem noch bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 218.826,23 Euro zu verrechnen und einen Betrag in Höhe von 200.000,00 Euro ist an den Kernhaushalt abzuführen. Der restliche Betrag in Höhe von 317.936,90 Euro verbleibt eigenkapitalverstärkend bei der Energieversorgung Oberstdorf GmbH in Form einer Kapitalrücklage.

4. Der Jahresabschluss 2014 der Gemeindewerke Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2014
Bilanzsumme
13.928.814,62 €
Jahresverlust/Jahresüberschuss
442.201,48
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
Aus dem Jahresüberschuss ist ein Betrag in Höhe von 215.000,00 Euro an den Kernhaushalt abzuführen. Der restliche Betrag in Höhe von 227.201,48 Euro verbleibt eigenkapitalverstärkend bei der Energieversorgung Oberstdorf GmbH in Form einer Kapitalrücklage.

5. Der Jahresabschluss 2015 der Gemeindewerke Oberstdorf wird gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt.
2015
Bilanzsumme
14.509.850,76 €
Jahresverlust/Jahresüberschuss
1.187.783,91
Der Jahresverlust wird, falls keine Gewinne zur Verlusttilgung verwendet werden können, entsprechend § 8 EBV aus den Haushaltsmitteln des Marktes Oberstdorf ausgeglichen.
Aus dem Jahresüberschuss ist, wie im Wirtschaftsplan 2015 vorgesehen, ein Betrag in Höhe von 282.000 Euro an den Kernhaushalt abzuführen. Der restliche Betrag in Höhe von 905.783,91 Euro soll eigenkapitalverstärkend der Kapitalrücklage der Energieversorgung Oberstdorf GmbH zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2019 10:49 Uhr