Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 19.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss (6)
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2024
I.
Aufgrund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 13.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 3.600
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
Vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
II.
Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Oberstdorf, __.__.2023
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2024 14:27 Uhr