Bauantrag zur Errichtung einer temporären Überdachung Biergarten und Aufstellung einer Aprés-Ski-Hütte (Dezember-März) Fl.Nr. 222, Hauptstraße 6, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.12.2023 ö beschließend 06

Beschluss (5)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung einer temporären Überdachung des Biergartens und Aufstellung einer Après-Ski-Hütte in der Zeit vom Dezember eines jeden Jahres bis zum März des jeweiligen Folgejahres beim Anwesen Hauptstraße 6 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 4.1 und 8.1 OGS unter folgenden Maßgaben zu erteilen:
  • Im Biergarten werden weiterhin nur maximal 43 Sitzplätze für die Öffentlichkeit vorgehalten.
  • Der Betrieb in der Après-Ski-Hütte endet jeweils um 22 Uhr.
  • Zwei von fünf nicht zeichnerisch nachweisbaren Stellplätzen werden durch Dienstbarkeit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 195, Gmkg. Oberstdorf nachgewiesen.
  • Drei Stellplätze können zum vollen Betrag abgelöst werden. Der Erste Bürgermeister wird zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages ermächtigt.
  • Zustimmung der Sachgebiete Immissionsschutz und Brandschutz des Landratsamtes Oberallgäu im weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.02.2024 13:57 Uhr