Bauantrag zum Umbau eines Wohn- und Gästehauses zu einem Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten Fl.Nr. 499, Nebelhornstraße 27 a, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 16.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 16.11.2023 | ö | beschließend | 14 |
Beschluss (17)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag über den „Umbau eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten“ – davon sieben Ferienwohnungen - auf dem Grundstück Fl.-Nr. 499, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes, dass die festgesetzte Geschossflächenzahl (GFZ) von max. 0,60 auf 0,82 erhöht wird, zu erteilen.
Hinweis in der Baugenehmigung: Von den zehn Wohnungen sind sieben Ferienwohnungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.12.2023 14:15 Uhr