H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Schulverbandes Volksschule Oberstdorf
(Mittelschule)
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 27 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie Art. 66 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 628.200
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 110.000
ab.
§ 2
Kredite für Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der nicht durch sonstige Einnahmen gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017
auf € 418.900
festgesetzt.
Davon werden auf die Verbandsmitglieder umgelegt:
nach der Zahl der Verbandsschüler € 418.900
Die für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende
Schülerzahl nach dem Stand vom 01.10.2016 beträgt 265 Verbandsschüler.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Oberstdorf, 14.02.2017
SCHULVERBAND
VOLKSSCHULE OBERSTDORF
(Mittelschule)
Laurent O. Mies
Schulverbandsvorsitzender