Bauantrag auf Teil- und Nutzungsänderung, Fl. Nr. 4306, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 09.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 09.03.2017 | ö | beschließend | 10 | 7 |
Beschluss
Der Bauausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Umnutzung eines Fensters im bestehenden Kassenhäusle der Sommerrodelbahn „Alpine-Coaster“ für Verkaufszwecke das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB zu erteilen.
Die Vorgaben der Werbeanlagensatzung sind einzuhalten, insofern gilt das Einvernehmen nicht für die abgebildeten Werbeanlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.04.2017 14:45 Uhr