Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für die Grundstücke Fl.Nr. 4232 und 4233 Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 20.06.2017 ö beschließend 1816

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Vorkaufsrecht an den Grundstücken Fl.-Nrn. 4232 und 4233, beide Gmkg. Oberstdorf, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Oberallgäu, zu Gunsten des Marktes Oberstdorf in einer Breite von mindestens 10 m, gemessen von der mittleren Uferlinie aus, oder alternativ für die Gesamtgrundstücke ausüben zu lassen, weil die Wasserläufe nur im Eigentum der öffentlichen Hand langfristig für Jedermann in ihrer ganzen Naturschönheit erlebbar bleiben.

Nur wenn keine privaten Eigentumsinteressen an einem Wasserlauf bestehen, ist auf Dauer gewährleistet, daß nicht im Einzelfall das jeweils ebenfalls private Interesse am Naturgenuss hinter dem Interesse des Eigentümers (z.B. an einer Wasserkraftnutzung) zurückstehen muss. Mit dem Markt Oberstdorf als öffentlichem Eigentümer ist langfristig sichergestellt, dass den Interessen des Naturschutzes und Naturgenusses zu jeder Zeit im Falle einer Abwägung mit anderen Interessen ein hohes Gewicht entsprechend ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit eingeräumt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 14.07.2017 08:36 Uhr