Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach §24 BauGB für das Grundstück Fl.Nr. 3829 , Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 1210

Beschluss

Der Bauausschuß beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 3829, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen
Lage an dem benannten Fließgewässer das nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG
bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich auszuüben,
der sich auf die Uferbereiche mit ausreichendem Umgriff erstreckt. Der Bauausschuß ist der
Ansicht, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts den Belangen des Naturschutzes durch
Sicherung der Uferbereiche in einem ausreichenden Umgriff Rechnung getragen wird.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges soll das Vorkaufsrecht gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über das gesamte Grundstück ausgeübt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2017 08:20 Uhr