Haushalt 2018 des Marktes Oberstdorf; Festsetzung des Haushaltsplanes und der Wirtschaftspläne 2018; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2017 ö beschließend 3.45

Beschluss 1

H A U S H A L T S S A T Z U N G


des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2018


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 28.552.300

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 11.953.500
     ab.

§ 2
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf        €  4.942.900
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes    
„Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                                                €  1.930.500
      festgesetzt.
  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                        €  2.294.850
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                          €  1.070.000
festgesetzt.

§ 3
  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Marktes      
werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Eigen-
betriebe „Gemeindewerke Oberstdorf“, „Kurbetriebe Oberstdorf“ und
„Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                        450 v.H.
  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.

§ 5
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                  €  4.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf                                                                  €  1.000.000
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf                                                                  € 10.000.000
festgesetzt.
    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf                                                                €  3.000.000
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.


Oberstdorf, 19.12.2017

MARKT OBERSTDORF



Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt für den zusätzlichen im Bereich Hoch-/Tiefbau anfallenden Mehraufwand eine weitere Vollzeitstelle (EG 12 TVöD), im Stellenplan des Marktes Oberstdorf ab 2018 vorzusehen.

Der Stellenplan 2018 des Marktes umfasst somit 79,75 Stellen (14 Beamtenstellen und 65,75 Beschäftigtenstellen).

Der Beschluss des Marktgemeinderates vom 12.10.2017 TOP 1.2 lfd. Nr. 4 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.03.2020 15:11 Uhr