Bauvoranfrage auf Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Fl.Nr. 2515/37 Teilfläche, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.03.2020 ö beschließend 1413

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf der mittleren Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 2515/37, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen wegen der Besorgnis einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung sowie wegen Widerspruchs zu grundsätzlichen Erwägungen des Marktes Oberstdorf zur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit günstigem Wohnraum gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern.

Der Bauherrschaft wird mit der Maßgabe, daß in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten, ein Teilungsverzicht entsprechend Buchstabe „g“ und die Verpflichtung zur Erstwohnsitznahme entsprechend Buchstabe „j“ des derzeitigen Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung (Stand 20.11.2019) eingetragen wird, in Aussicht gestellt, daß eine Ortsabrundungssatzung für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 2515/37, Gmkg. Oberstdorf aufgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr