Bauantrag auf Abbruch und Ersatzbau für den baufälligen Wohnteil der oberen Mädelealp (alpwirtschaftliche Sommernutzung) und Nutzung als Winterschutzraum; Fl.Nr. 3211/3, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.03.2020 ö beschließend 1716

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Ersatzbau des Wohnteils an der Oberen Mädelealpe das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde sowie vorbehaltlich des Nachweises einer hinsichtlich Qualität und Menge ausreichenden Trink- und Brauchwasserversorgung während der Sommermonate unter Zustimmung zu Punkt 3.3 und 5.4 OGS gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Nr. 4 BauGB nur dann zu erteilen, wenn durch Auflage der Genehmigungsbehörde die Winternutzung nur auf Notfälle und auf max. 4 Betten (= landwirtschaftlicher Bedarf) beschränkt wird. Die Unzugänglichkeit für die Feuerwehr ist durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (vernetzte Rauchmelder, Feuerlöscher, etc.).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr