Markt Oberstdorf Entlastung der Jahresrechnung 2022 nach Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 23.07.2024 | ö | beschließend | 04 |
Beschluss 1 (3)
Der Marktgemeinderat stellt gemäß Art. 49 Abs. 3 GO fest, dass die Voraussetzungen zu Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO für Herrn Ersten Bürgermeister King vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2 (4)
Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung der Jahresrechnung 2022 des Marktes Oberstdorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2024 09:17 Uhr