Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Entwicklung der Einnahmen sowie der Personal- und Sachaufwendungen der OBERSTDORF BIBLIOTHEK und beschließt folgende
S A T Z U N G
für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
OBERSTDORF BIBLIOTHEK des Marktes Oberstdorf
Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 i.V.m. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaats Bayern (GO) sowie Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Gebührensatzung.
§1
Gebühren
- Für die Benutzung der Bibliothek werden, folgende Jahresgebühren erhoben:
a) Erwachsene 29,50 Euro
b) Familien und Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen / -partner
(im gleichen Haushalt) 33,00 Euro
c) Azubis, Studierende, Bundesfreiwilligenbedienstete,
Wehrdienstleistende 14,00 Euro
d) Kinder und Vollzeitschülerinnen / Vollzeitschüler frei
e) Lehrerinnen / Lehrer, Erzieherinnen / Erzieher und
Pflegerinnen / Pfleger der Oberstdorfer Schulen und Kindergärten frei
- Für die Ausstellung eines Benutzerausweises:
a) Erstausstellung 1,00 Euro
b) Ersatzausstellung 5,00 Euro
- Ausleihgebühr pro Medium
- Mit Allgäu-Walser-Card oder
Oberstdorferinnen / Oberstdorfer mit Hauptwohnsitz 2,00 Euro
- Ohne Allgäu-Walser-Card 3,00 Euro
- Internetzugang frei
- Vorbestellung entliehener Medien frei
- Fernleihe:
In der OBERSTDORF BIBLIOTHEK können nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze über den deutschen Leihverkehr beschafft werden. Von der Fernleihe ausgeschlossen sind: Romane, Hobbyliteratur, Loseblattsammlungen und Bücher, die unter 20,- Euro im Buchhandel erhältlich sind. Mit einer Beschaffungszeit von bis zu ca. 14 Tagen muss gerechnet werden. Die Versandkosten trägt die Leserin / der Leser, ebenso eine Bearbeitungsgebühr von 2,- Euro pro Titel. Die Bestellung erfolgt in der OBERSTDORF BIBLIOTHEK.
§ 2
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Anmeldung und Entleihung von Medien.
(2) Die Gebührenschuld wird in voller Höhe mit der Anmeldung der Jahresgebühr für
12 Monate fällig.
§ 3
Versäumnisentgelt, Mahngebühr
(1) Für Bücher und Medien, die mit Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht sind, ist
ein Versäumnisentgelt zu entrichten.
(2) Das Versäumnisentgelt beträgt bei Überschreitung der Ausleihfrist je Medieneinheit
1,- Euro pro angefangene Woche der Säumnis. Die Mahngebühr beträgt pro schriftliche
Mahnung 5,- Euro.
(3) Kinder und Vollzeitschülerinnen / Vollzeitschüler bezahlen keine Mahngebühr.
§ 4
Gebührenerstattung, Abmeldung
(1) Rückwirkend werden keine Gebühren nach §§ 1 und 3 erstattet.
§ 5
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung für die OBERSTDORF BIBLIOTHEK tritt am 01.09.2024 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 26.06.2023 außer Kraft.
MARKT OBERSTDORF
Oberstdorf, __.__.2024
Klaus King
Erster Bürgermeister