Erlass einer Ortsgestaltungssatzung für das Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2024 ö 11
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.07.2024 ö beschließend 18

Beschluss 1 (13)

Der Marktgemeinderat beschließt über die Formulierung unter Ziffer 3.10 (Fenster und Fensterläden) und Ziffer 3.17 (Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie) getrennt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2 (14)

Der Marktgemeinderat beschließt, an der Formulierungen von Ziffer 3.17 (Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie), wie sie in der Fassung des Entwurfs vom 18.04.2024 enthalten ist, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3 (15)

Der Marktgemeinderat beschließt, an der Formulierungen von Ziffer 3.107 (Fenster und Fensterläden), wie sie in der Fassung des Entwurfs vom 18.04.2024 enthalten ist, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 4 (16)

Der Marktgemeinderat beschließt, an der Formulierung von Ziffer 3.7 (Dachüberstand und Balkone), wie sie in der Fassung des Entwurfs vom 18.04.2024 enthalten ist, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Beschluss 5 (17)

Der Marktgemeinderat beschließt, die Formulierung von Ziffer 3.7 (Dachüberstand und Balkone) wie folgt anzupassen:
„Der Dachüberstand beträgt bei Hauptgebäuden mindestens 1,00 m auf der Giebel- und 0,8 m auf der Traufseite.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 6 (18)

Der Marktgemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Entwurf der Gestaltungssatzung, bestehend aus folgenden elektronisch im Ratsinformationssystem des Marktes Oberstdorf abrufbaren Dateien: 
  • 2024_04_18_Gestaltungssatzung.pdf
  • 2024_04_18_Anlage 1 des Anhangs zur Gestaltungssatzung.pdf
  • 2024_04_18_Anlage 2 des Anhangs zur Gestaltungssatzung.pdf
  • 2024_04_18_Anlage 3 des Anhangs zur Gestaltungssatzung.pdf
  • 2024_04_18_Anlage 4 des Anhangs zur Gestaltungssatzung.pdf

Die während der Sitzung zusätzlich als ein untrennbar verbundenes Druckwerk zur Einsichtnahme öffentlich bereit lagen, mit folgenden noch einzuarbeitenden Änderungen:

Satz 1 von Zimmer 3.7 erhält folgende neue Fassung:
„Der Dachüberstand beträgt bei Hauptgebäuden mindestens 1,00 m auf der Giebel- und 0,8 m auf der Traufseite.“

Der Erste Bürgermeister wird hiermit zur Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen ermächtigt. Die Satzung tritt gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 2 GO am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.05.2024 13:35 Uhr