- Erneute Behandlung - Bauantrag; Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten und Tiefgarage, hier: Wegfall Tiefgarage und Umplanung Dach Fl.Nrn. 1710/5 und 1710/0, Wannackerstraße 3, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.07.2024 ö beschließend 13
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.12.2024 ö beschließend 06

Beschluss (10)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag zum „Abriss des Bestandsgebäude und Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten, hier ohne Tiefgarage“ auf den Flurstücken 1710/0 und 1710/5, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Dachneigung im Bebauungsplan und unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:

  • Auflage in der Baugenehmigung: Der Stellplatznachweis auf dem Plan „Lageplan mit Abstandsflächen“ mit den dargestellten Sträuchern und Bäumen ist Bestandteil der Baugenehmigung. Straßenseitig ist ein mind. 50 cm hoher Bewuchs vor den Stellplätzen vorzusehen. An den restlichen Seiten des Parkplatzes sind die Stellplätze mit Sträuchern und Bäumen einzugrünen. 
  • Zur Bindung und zur Erschließung der notwendigen Stellplätze ist eine Dienstbarkeit vorzulegen oder eine Verschmelzung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 10:42 Uhr