Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung) in ihrer letztgültigen Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.04.2024 ö beratend 05
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.04.2024 ö beschließend 10

Beschluss (16)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt empfehlend an den Marktgemeinderat, dieser möge nachstehende Satzung beschließen:

„Satzung
des Marktes Oberstdorf
zur Aufhebung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung) in ihrer letztgültigen Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung vom 01.07.2009
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund der Art. 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 13a Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist, Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist, erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung) in ihrer letztgültigen Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung: 




§ 1
Aufhebung

Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen des Marktes Oberstdorf (Sondernutzungssatzung) in ihrer letztgültigen Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird hiermit aufgehoben.





§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


MARKT OBERSTDORF
Oberstdorf, den [Ausfertigungsdatum]


Klaus King
Erster Bürgermeister“


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2024 08:02 Uhr