Neubaugebiet Tiefenbach-Weidach; Vergabekriterien Baugrundstücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.01.2018 ö beschließend 65

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für die Vergabe der Baugrundstücke lfd.-Nrn. 3, 4 und 11 im Baugebiet Tiefenbach-Weidach folgenden Bewerberkreis zuzulassen:

Bewerber/innen, die mindestens ein minderjähriges, im Haushalt lebendes Kind haben ...

... oder ...

Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre als sind

... oder ...

Bewerber/innen, die eine durch Ausweis oder Feststellungsbescheid nachgewiesene Schwerbehinderung haben oder eine/n schwerbehinderte/n Haushaltsangehörige/n pflegen ...

... und ...

Bewerber/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens fünf Jahren durchgehend (oder bei Saisonarbeit) wiederkehrend ein monatliches Einkommen aus in Oberstdorf erbrachter Arbeitsleistung erzielt haben

... oder ...

Bewerber/innen, die, bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zum 01.01. des Vorjahres mindestens einem einheimischen Verein angehörten, der in der Liste, die diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist, aufgeführt ist oder dort wegen seines Zweckes aufzunehmen wäre ...

... und ...

Bewerber/innen, die nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die Fördervoraussetzungen nach dem Förderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) vorliegen.
Dabei kann die Obergrenze für das Jahresbruttoeinkommen je Haushalt über die errechnete Zahl hinaus um bis zu 4.000 € überschritten werden.
Diese Überschreitung kann nochmals um 5.000 € je im Haushalt lebendem, minderjährigem Kind erhöht werden.
Als Nachweis wird neben einer im Wege der Amtshilfe formlosen Auskunft der Förderstelle beim Landratsamt Oberallgäu auch eine schriftliche Bestätigung durch eine im
Oberallgäu ansässige Geschäftsbank akzeptiert.

Bei mehreren Bewerbungen für ein Grundstück ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen zunächst das Eingangsdatum der Bewerbung und danach aus sozialen Gründen die höhere Zahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder für die Reihenfolge der Vergabe maßgeblich.

Auf die geänderten Vergabekriterien ist durch Veröffentlichung im „Oberstdorfer“ sowie auf der Homepage des Marktes Oberstdorf hinzuweisen.

Die Kaufverträge bedürfen zu ihrem Wirksamwerden jeweils der Genehmigung durch den Marktgemeinderat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2020 13:26 Uhr