Nordische Skiweltmeisterschaften 2021 Oberstdorf Bauprogramm Vergabe Ingenieurbau und Objektplanung Gebäude / Freianlagen Sprunglauf für die Leistungsphasen 5-9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 02.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 02.08.2018 ö 5.13

Beschluss 1

Ziffer 1

Der Marktgemeinderat nimmt den Sachstand zum Vergabeverfahren Ingenieurbau und Objektplanung Gebäude / Freianlagen Sprunglauf zu den Leistungsphasen 5-9 zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat ermächtigt die Verwaltung, nach Abschluss der Angebotsfrist und Prüfung der neu eingegangenen Angebote, den jeweils wirtschaftlichsten Bieter für Los 1 Ingenieurbau sowie für Los 2 Objektplanung Gebäude / Freianlagen mit der Ausführung der Planungsleistungen im Bereich Sprunglauf der Leistungsphasen 5 bis 9 des Bauprogramms zur Nordischen Skiweltmeisterschaften 2021 zu beauftragen.
Für die Leistungen der Planung des Ingenieurbaus sowie für die Leistungen der Objektplanung Gebäude / Freianlagen werden die anrechenbaren Kosten der vom Auftraggeber anerkannten Kostenberechnung zu Grunde gelegt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise nach Projektfortschritt.

Der Marktgemeinderat ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Beschluss 2

Ziffer 2

Die Mitglieder des Marktgemeinderates beschließen, dass die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens (39,306 Mio. bzw. Eigenanteil des Marktes von 4 Mio. und die Aufteilung der Bausummen 30 % Sprunglauf und 70 % Langlauf, zuzüglich Co-Finanzierung) oberste Priorität genießt und daher nicht überschritten werden darf.
Die Architekten, Planer, Projektsteuerer und die Verwaltung werden verpflichtet, bei sich anbahnenden bzw. erkennbaren Überschreitungen des vorgegebenen Kostenrahmens den Gemeinderat umgehend hierüber zu informieren und Einsparungsvorschläge in Zusammenarbeit mit den beteiligten Nutzern zu erarbeiten und dem Gemeinderat hierzu einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Der Beschlussvorschlag muss so gestaltet sein, dass weder die Förderfähigkeit des Projekts im Ganzen oder in Teilbereichen, noch die Qualität der Baumaßnahme als Ganzes beeinträchtigt wird. Zudem müssen die Auswirkungen der Einsparvorschläge dargestellt werden.
Gleiches gilt bei einer sich abzeichnenden oder bekannt werdenden Änderung der bisher unterstellten Förderkulisse von Bund, Land oder Landkreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 18.03.2020 13:48 Uhr