FIS Nordische Skiweltmeisterschaften 2021 Beschneiung Schattenbergschanze, Fl.Nr. 2865/44, 2865/111; Wasserrechtliche Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 11.10.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 11.10.2018 | ö | beschließend | 6 | 11 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 18.11.2021 | ö | beschließend | 5 | 4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom wasserrechtlichen Antrag der Sportstätten Oberstdorf auf Genehmigung der Ertüchtigung der Beschneiungsanlage im Schattenbergstadion und beschließt, eine grundsätzlich zustimmende Stellungnahme mit folgenden Auflagen abzugeben:
- Es ist eine biologische Baubegleitung zu bestellen, die die Baumaßnahmen begleitet.
- Es ist eine geologische Baubegleitung zu bestellen, die die Baumaßnahmen begleitet.
- Beim Kauf der Schnee-Erzeuger ist darauf zu achten, möglichst emissionsarme Maschinen zu beschaffen.
- Die Belange des Naturschutzes sind zu wahren.
- Aus der Abgabe von 5 l/s Schneiwasser durch die Nebelhornbahn AG an den Markt Oberstdorf darf es nicht automatisch und ohne Prüfung der Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die Unterlieger zu einer erhöhten Wasserentnahme aus dem Faltenbach kommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7
Datenstand vom 18.03.2020 13:56 Uhr