Vollzug der Wassergesetze; Anlagengenehmigung nach Art. 20 BayWG i.V.m. § 36 WHG; Errichtung eines Traktor- und Rückeweges im 60 Meter-Bereich von Gewässern; Kiesentnahme Oytalbach; Gutenalpe; Entnahme fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 WHG; Kiesentnahme aus dem Oytalbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 16.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 16.07.2020 | ö | beschließend | 7 | 6 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt Kenntnis von der geplanten Wegebaumaßnahme und beschließt, keine Einwendungen zu erheben, sofern die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis seitens der Fachbehörden erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.09.2020 09:08 Uhr