Antrag auf Isolierte Abweichung von 4.2 OGS und Isolierte Befreiung von den Baugrenzen der Ortsabrundungssatzung Schöllang Südwest; Erstellung von einem Carport, Fl.Nr. 315/0, Am Egg 2, Gmkg. Schöllang
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 13.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 13.03.2025 | ö | beschließend | 17 |
Beschluss (20)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 2 BauGB zu der isolierten Abweichung nach Art. 63 Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 BayBO von Nr. 4.15 OGS sowie zu der isolierten Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Baugrenzen der Ortsabrundungssatzung für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 315, Gmkg. Schöllang zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr