Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung; Fl.-Nr. 4157, Kornau, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 09.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 09.12.2021 | ö | beschließend | 9 | 8 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 15.03.2022 | ö | beschließend | 10 | 9 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den Antrag auf Bauvorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4157, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB wegen einer nicht ausreichend flächensparenden und außenbereichsschonenden Konzeption im Sinne von § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB sowie wegen Widerspruchs zu den Punkten 2.4 und 4.1 OGS zu verweigern.
Der Bauherrschaft wird empfohlen, in Abstimmung mit der Bauverwaltung einen ausreichend außenbereichsschonenden Entwurf auszuarbeiten, der den Vorgaben der Gestaltungssatzung so weit möglich entspricht und diesen dann erneut einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 08.02.2022 09:46 Uhr