Tekturantrag zum Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten; Fl.Nr. 1352/7, Baumannstr. 23a, Gmkg. Obersdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 11.02.2020 | ö | beschließend | 4 | 3 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 04.02.2021 | ö | beschließend | 7 | 6 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Tekturantrag zur Baugenehmigung 0174/20 mit dem Inhalt „Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1352/7, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB mit folgender Inhaltsbestimmung zu erteilen: Auf den Lichtgraben ist zugunsten eines maximal 1,0 m vor die Gebäudeaußenwand vortretenden Lichtschachts zu verzichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2021 17:30 Uhr