Tekturantrag zum Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten; Fl.Nr. 1352/7, Baumannstr. 23a, Gmkg. Obersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 11.02.2020 ö beschließend 43
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 04.02.2021 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Tekturantrag zur Baugenehmigung 0174/20 mit dem Inhalt „Abbruch des bestehenden Zweifamilienhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 1352/7, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB mit folgender Inhaltsbestimmung zu erteilen: Auf den Lichtgraben ist zugunsten eines maximal 1,0 m vor die Gebäudeaußenwand vortretenden Lichtschachts zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2021 17:30 Uhr