Neubau eines Reihenhauses in Jauchen;
Fl.Nr. 4034/3, Jauchen, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 04.02.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines dreispännigen Reihenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4034/3, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB und unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 8.3 OGS mit folgenden Inhalts- und Nebenbestimmungen zu erteilen:
- Die Stellplätze dürfen ausnahmsweise „gefangen“ errichtet werden, um im Vorgartenbereich ausreichend Grünflächen für gesunde Wohnverhältnisse und den Erhalt des Ortsbildes zu ermöglichen.
- Am Wohngebäude sind Fensterläden anzubringen.
- Die Gaubenbreiten sind auf das nach OGS zulässige Maß zu reduzieren (1,7 m).
- Der Erdgeschoßbalkon ist ohne „Umlauf“ zu errichten.
- Die Eintretenswahrscheinlichkeit einer flachgründigen Hangrutschung ist mit ausreichender Sicherheit durch eine entsprechend fachkundige Person auszuschließen.
Bereits heute wird darauf hingewiesen, daß die Straße während der Baumaßnahme für die hinterliegenden Grundstücke durchgehend passierbar bleiben muß und bei den gegebenen räumlichen Verhältnissen eine Sondernutzungsfläche wenn überhaupt nur stark eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 23.03.2021 17:30 Uhr