Bauvoranfrage auf Ersatzneubau einer Doppelhaushälfte anstelle der vorhandenen Tenne und Neubau eines Carports; Fl.-Nr. 258/0, Wiesenweg 9, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, auch im Hinblick auf die beim Landratsamt Oberallgäu vorliegenden 3D-Animationen der überarbeiteten Bauvoranfrage für den Ersatzneubau einer Doppelhaushälfte statt der vorhandenen Tenne und für den Neubau eines Carports an seiner Beschlußfassung vom 16.09.2021 festzuhalten und das gemeindliche Einvernehmen wegen beeinträchtigter öffentlicher Belange und entgegenstehender Bestimmungen der Gestaltungssatzung gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BauGB zu verweigern.

Dem Bauherrn wird in Aussicht gestellt, daß die Planung für einen Neubau, der sich exakt in der Kubatur des Bestandsgebäudes hält und bei dem die Garagenstellplätze ins Erdgeschoß des Hauptgebäudes integriert werden, das gemeindliche Einvernehmen finden könnte, wenn neben der Verpflichtung, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, auch die beabsichtigte Nutzung als Wohnhaus im Ersten Wohnsitz durch Dienstbarkeit nach Buchst. j des Dienstbarkeitenkataloges der Bauverwaltung vom 20.11.2019 abgesichert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2022 11:51 Uhr