Bauantrag auf Neubau der Schrattenwangbahn; Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.01.2019 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf seilbahnrechtliche Genehmigung für den Neubau und Betrieb einer kuppelbaren 6er-Sesselbahn als Ersatz für den Schrattenwangschlepplift das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB nur unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

  • Positive Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
  • Beweissicherung und Reparatur von Schäden an dem für die als Bauzufahrt genutzten böW Nr. 66 sowie Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Dauer der Bauarbeiten.
  • Die Vorgaben und Empfehlungen aus dem geotechnisch-geologischen Gutachten der 3P Geotechnik ZT GmbH, Bregenz, vom 23.11.2018 sind einzuhalten.
  • Sämtliche Minimierungs-, Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen aus der vom Büro Dietmann, Immenstadt koordinierten Umweltverträglichkeitsstudie vom 27.11.2018 sowie aus der der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 27.11.2018 sind einzuhalten.
  • Die Aufsichts-Container sind mit Satteldächer oder Flachdächer mit extensiver Dachbegrünung auszustatten und mit Holzschirm zu versehen.

Da für das Gesamtkonzept noch keine eingehenden Unterlagen vorliegen, kann aus der Zustimmung zum vorliegenden seilbahnrechtlichen Antrag kein Anspruch auf Zustimmung zu den nachfolgenden Teilanträgen abgeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.02.2019 11:24 Uhr