Haushalt 2019 des Marktes Oberstdorf Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 26.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 26.09.2019 | ö | beschließend | 6 | 2 |
Beschluss
Nachtragshaushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019:
§ 1
§ 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung vom 01.02.2019 wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten wir auf 22.000.000 Euro festgesetzt.“
§ 2
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.2019
MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.11.2019 13:56 Uhr