Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 26.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Nicht sichtbar | ||||||
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 26.09.2019 | ö | 8 | 4 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, die bestehende „Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den nördlichen Bereich zwischen OA 4, ehemaliger Kläranlage, Stillach, B 19, Nordwestumgehung, In den Mühlenen“, erlassen am 10.11.1989, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Des Weiteren fällt der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss, dass die Verwaltung nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister und Baureferent auch direkt Grunderwerbsangebote - immer unter Gremienvorbehalt - abgibt, ohne dass zuvor ein Gremienbeschluss vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2019 13:56 Uhr