Grundsatzbeschluss zur Beteiligung des Marktes Oberstdorf an Grunderwerbsvorgängen und Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung vom 10.11.1989


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 26.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 26.09.2019 ö 84

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die bestehende „Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25   Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den nördlichen Bereich zwischen OA 4, ehemaliger Kläranlage, Stillach, B 19, Nordwestumgehung, In den Mühlenen“, erlassen am 10.11.1989, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Des Weiteren fällt der Marktgemeinderat einen Grundsatzbeschluss, dass die Verwaltung nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister und Baureferent auch direkt Grunderwerbsangebote - immer unter Gremienvorbehalt - abgibt, ohne dass zuvor ein Gremienbeschluss vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2019 13:56 Uhr