Entlastung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 nach Art. 102 Abs. 3 GO; Jahresrechnung 2012 bis 2015 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 14.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 11.09.2018 ö beschließend 20
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 14.03.2019 ö 1110

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 des Marktes Oberstdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat beschließt nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung unter Einschränkung der Jahresrechnungen 2012 bis 2015 des Marktes Oberstdorf unter folgenden Einschränkungen:

  • Für Auslandsdienstreisen liegen im gesamten Prüfungszeitraum die formalen Voraussetzungen nicht vor. Formal sind Auslandsdienstreisen vom Marktgemeinderat zu genehmigen.
  • Bei einer Reisekostenabrechnung wurde ein falscher Tagesansatz festgestellt. Nicht geklärt ist jedoch die dienstrechtliche Würdigung. Bei einem Vergehen eines Mitarbeiters erfolgt regelmäßig eine arbeitsrechtliche Würdigung. Daher sollte aus Gleichbehandlungsgründen und Gerechtigkeitsaspekten auch hier eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 18.03.2020 14:07 Uhr