Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2023 ö beschließend 04

Beschluss (6)

H A U S H A L T S S A T Z U N G 


der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung des Marktes Oberstdorf

für das Haushaltsjahr 2024


I.

Aufgrund des Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                 €   13.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                €     3.600

ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht 
Vorgesehen. 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 


§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. 


II. 

Diese Haushaltssatzung hat keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.


Oberstdorf, __.__.2023

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2024 14:27 Uhr