Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz: Errichtung und Betrieb eines Förderbandes, Fl.Nr. 2839, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.11.2023 ö beschließend 08

Beschluss (11)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Antrag auf Aufstellung eines Skiförderbandes „TS 13 EASY, Bj 2013“ mit einer Länge von ca. 20 m auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2839, Gmkg. Oberstdorf, unmittelbar oberhalb des Berggasthofes Seealpe, südlich der Station Seealpe der Nebelhornbahn das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB mit nachfolgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Das Förderband ist jeweils zum Ende der Wintersaison abzubauen und darf erst zu Beginn der folgenden Wintersaison wieder aufgebaut werden. 
  • Auch für den temporären Eingriff ist ein eventuell vorhandener Ausgleichsbedarf zu ermitteln und ggf. angemessen auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 14:15 Uhr