Bebauungsplan Promenadestraße: Umgang mit Anträgen auf Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.02.2023 ö beschließend 08

Beschluss (8)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, grundsätzlich Anträge auf Isolierte Befreiung gem. Art. 63 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BayBO in Bezug auf die gestalterische Festsetzung Ziffer 1.1 der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Promenadenstraße“ über das Verbot von Photovoltaikanlagen statt zu geben. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die vorliegenden und zukünftigen Anträge verwaltungsmäßig zu befreien sowie den § 3 Abs. 7 des Städtebaulichen Vertrag, der unter der Urk.RNr. C 2385/2013 am 16.12.2013 im Notariat Sonthofen beurkundet wurde, wie folgt zu ergänzen:

„Die Versorgung der neu zu errichtenden Gebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgt über ein gemeinsames Blockheizkraftwerk. Deshalb verpflichtet sich der Vorhabenträger, auf den Gebäuden keine Solaranlagen zu installieren und in den Gebäuden keine anderen Heizungsanlagen zu errichten, ausgenommen sind Photovoltaikanlagen zur Stromversorgung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2023 07:29 Uhr