Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt des moderierten Prozesses 2015 zur Frage „Ein Schulstandort für Oberstdorf“, von der Stellungnahme der Grundschule Oberstdorf für deren Erhalt am bestehenden Standort und vom Meinungsbild des Gesprächs vom 16.12.2015 im Kreis aller am Schulwesen Beteiligten, wonach dem Fortbestand des Grundschulstandorts im Ortskern deutliche Präferenz gegeben wird.
Der Marktgemeinderat beschließt, am derzeitigen Grundschulstandort im Ortskern festzuhalten.
Zur Vorbereitung einer Generalsanierung der Grundschule Oberstdorf beschließt der Marktgemeinderat wie folgt:
1. Herr 1. Bürgermeister Mies wird ermächtigt, im Rahmen der im Haushalt 2016 vorgesehenen Mittel einen Auftrag an ein bei Schulsanierungen erfahrenes Planungsbüro / erforderlichenfalls einschließlich Fachplaner zu vergeben.
2. Im Rahmen dieses Auftrags sind gemeinsam mit der Verwaltung und in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Schulamt und der Regierung von Schwaben folgende Punkte zu erarbeiten:
? Nutzungs- und Raumkonzept für das Gesamtgebäude
? Ermittlung des Sanierungsumfanges
? Ermittlung der Sanierungskosten
? Ermittlung der förderfähigen Kosten
? Sanierungskonzept mit Umsetzung (Bauabschnitte, Zeitplan)
? Vorbereitung eines Zuwendungsantrags an die Regierung von Schwaben
3. Die Ergebnisse aus Ziffer 2 sind dem Marktgemeinderat zur Kenntnis, Beratung und Entscheidung rechtzeitig zu den Beratungen für den Haushalt des Marktes 2017 (Marktgemeinderatssitzung 18.10.2016) vorzustellen.
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgesehenen Zeitschiene:
? Zuwendungsantrag 2017
? Sanierungsbeginn ab 2018