Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gemäß der Neuregelung in §2 b UStG; Abgabe einer Optionserklärung nach § 2 Abs. 3 UStG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.11.2016 ö beschließend 1313

Beschluss

Hiermit macht der Markt Oberstdorf von seinem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG Gebrauch. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen des Marktes Oberstdorf die umsatzsteuerliche Sachbehandlung weiterhin nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2017 08:12 Uhr