Bauantrag auf Abbruch und Neubau des Nebengebäudes sowie Umbau des Garagengebäudes, Birgsau 12-14, Fl.Nr. 3028/5, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 02.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.06.2016 ö beschließend 45

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Zustimmungsantrag gemäß Art. 73 BayBO des Freistaats Bayern zum Abbruch und Neubau des Bestandsgebäudes sowie zum Abbruch und Neubau des Garagengebäudes, Birgsau 12-14, Fl.Nr. 3028/5, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Auflagen zu erteilen:

?        Die gesicherte Trinkwasserversorgung ist von der Wassergenossenschaft Birgsau schriftlich zu bestätigen.
?        Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind einzuhalten, insbesondere ist das Sektionaltor der Garage durch ein herkömmliches Holztor zu ersetzen.
?        Auf die Errichtung der landschaftsuntypischen Pergola und insbesondere der Sichtschutzwand ist zum Schutz des Landschaftsbildes und in analoger Anwendung von Punkt 8.4 OGS zu verzichten.
?        Das Fortbestehen der aktuellen Nutzung und der dauerhafte Weiterbetrieb durch den Freistaat Bayern soll nach Möglichkeit durch entsprechende dienstbarkeitliche Regelungen abgesichert werden.
?        Durch die Lage im Außenbereich kann die Löschwasserversorgung durch den Markt Oberstdorf nicht in Form leistungsfähiger Hydranten gewährleistet werden. Der Bauherr hat in eigener Verantwortung für einen geeigneten und ausreichenden Objektschutz zu sorgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2016 21:52 Uhr