Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Fremdenverkehrsbetriebes durch Errichtung eines Chalet-Dorfes bestehend aus fünf Unterkunftshütten und einer Rezeptionshütte; Fl.-Nr. 1576, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 11.02.2020 ö beschließend 54
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.03.2020 ö beschließend 109

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, auf die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu verzichten und erteilt stattdessen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Fremdenverkehrsbetriebes durch Errichtung eines Chalet-Dorfes gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB mit der Maßgabe, daß sich die Bauherrin sowohl zu einem Verzicht auf eine Realteilung des Grundstücks Fl.-Nr. 1576, Gmkg. Oberstdorf in Anlehnung an Buchstabe „g“ als auch zur Eintragung einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit gemäß Buchstabe „e“ des derzeitigen Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung (Stand 20.11.2019) verpflichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr