Bauvoranfrage auf Neubau Wohnhaus mit Fitnessraum und Doppelgarage;
Fl.Nr. 2515/37 Teilfläche, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 10.03.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, der Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses mit Fitneßraum und Doppelgarage auf der unteren Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 2515/37, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen wegen der Besorgnis einer ungeordneten städtebaulichen Entwicklung sowie wegen Widerspruchs zu grundsätzlichen Erwägungen des Marktes Oberstdorf zur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit günstigem Wohnraum gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern.
Der Bauherrschaft wird mit der Maßgabe, daß in einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB die Übernahme der Planungskosten, ein Teilungsverzicht entsprechend Buchstabe „g“ sowie die Verpflichtung zur Erstwohnsitznahme entsprechend Buchstabe „j“ des derzeitigen Dienstbarkeitenkatalogs der Bauverwaltung (Stand 20.11.2019) und eine Straßengrundabtretung für eine künftige Erweiterung der Stillachstraße geregelt werden, in Aussicht gestellt, daß eine Ortsabrundungssatzung für den Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 2515/37, Gmkg. Oberstdorf aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr