Kurbetriebe; Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 14.12.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 08.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 08.08.2024 ö 06
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 28.11.2024 ö beschließend 03

Beschluss (5)

  1. Der Marktgemeinderat nimmt die Neukalkulation des Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zur Kenntnis und beschließt, die Kurbeitragssatzung vom 17.12.2022 wie folgt zu ändern und neu zu erlassen: 
 
§ 4 Höhe des Kurbeitrags:
§ 4 Abs. 1:
Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag: 
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                            3,80 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:  3,15 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr                                            3,25 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr   2,80 EUR

§ 7 Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsinhaber:
§ 7 Abs. 1:

Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben, sowie deren nicht dauernd von Ihnen getrenntlebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, haben, sofern sie nach § 1 kurbeitragspflichtig sind, einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag zu entrichten. 

Der jährliche Kurbeitrag als Pauschalbetrag beträgt:
Im Kurbezirk I 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                           190,00 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 157,50 EUR
Im Kurbezirk II 
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr:                                          162,50 EUR 
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr  140,00 EUR 
Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. 
Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.

§ 9: Inkrafttreten:
§ 9 Abs. 1:
Diese Satzung tritt zum 14.12.2024 in Kraft. 
§ 9 Abs. 2:
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages 
im Markt Oberstdorf vom 17.12.2022 außer Kraft.

  1. Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages im Markt Oberstdorf mit den vorgenannten Änderungen neu auszufertigen und bekannt zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.10.2024 09:11 Uhr