Kurbetriebe; Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags im Markt Oberstdorf zum 14.12.2024
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 08.08.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 08.08.2024 | ö | 06 | ||
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 28.11.2024 | ö | beschließend | 03 |
Beschluss (5)
Im Kurbezirk I
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 3,80 EUR
Im Kurbezirk II
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr 3,25 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 2,80 EUR
Im Kurbezirk I
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 190,00 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: 157,50 EUR
Im Kurbezirk II
Für Personen ab dem 17. Lebensjahr: 162,50 EUR
Für Kinder und Jugendliche vom 13. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 140,00 EUR
Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei.
Für Behinderte und Begleitpersonen gilt § 4 Abs. 4 analog.
§ 9 Abs. 2:
im Markt Oberstdorf vom 17.12.2022 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3