Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung des Marktes Oberstdorf vom 09.06.2006


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 16.05.2024 ö beschließend 11

Beschluss (7)

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf beschließt folgende Satzung:

„Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung
vom [Ausfertigungsdatum]

Der Markt Oberstdorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung
(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI. S. 371) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl.
S. 385), folgende örtliche Bauvorschrift als Satzung.

§ 1 Aufhebung
Die Gestaltungssatzung des Marktes Oberstdorf in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21.11.2006 wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung zur Aufhebung der Gestaltungssatzung tritt einen Tag nach der ortsüblichen
Bekanntmachung in Kraft.

Oberstdorf, den [Ausfertigungsdatum]

                                                               (Dienstsiegel)        
..........................................................
(Klaus King, Erster Bürgermeister)“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.06.2024 16:33 Uhr