Einführung einer Jahresparkkarte für Einheimische mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf auf öffentlich-rechtlichen Parkplätzen sowie Schaffung von Dauerstellplätzen auf einem privatrechtlich bewirtschafteten Parkplatz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1 (13)
Der Marktgemeinderat beschließt, dass Einheimische (=Anwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf) eine namen- und kennzeichenbezogene Ausnahmegenehmigung gegen eine Gebühr von 100,- € erhalten können, die zum gebührenfreien Parken auf folgenden Parkplätzen berechtigt:
- PP Freiherr-von-Brutscher-Str. (Evangelische Kirche)
- PP am alten Rathaus
- PP Sachsenweg
- PP Friedhof Nord und Süd
- PP am Bahnhofplatz
- PP am Oybele-Stadion
- PP an der Skiflugschanze
- PP Grüne Gasse
Um ein Dauerparken zu verhindern, ist die Ausnahmegenehmigung nur gültig, wenn sie in Verbindung mit einer auf die Ankunftszeit eingestellten Parkscheibe deutlich sichtbar ausgelegt wird. Die Parkzeit wird auf maximal 5 Stunden begrenzt.
Die Regelung gilt ab dem 01.03.2024. Bisher ausgestellte Ausnahmegenehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 2 (14)
Der Marktgemeinderat beschließt, dass Einheimische (=Anwohner mit Hauptwohnsitz in Oberstdorf) eine namen- und kennzeichenbezogene Halbjahresparkkarte oder Jahresparkkarte für den Parkplatz P1-Süd gegen eine Jahresgebühr von 320,- € (brutto) erhalten können. Die Parkkarte berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Parken auf dem Parkplatz P1-Süd im Rahmen ihrer halbjährigen oder ganzjährigen Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Zur Kontrolle der Berechtigung muss der Berechtigte die gültige kennzeichenbezogene Berechtigung des Marktes Oberstdorf gut sichtbar im geparkten Fahrzeug auslegen.
Die Parkkarten können ab der Inbetriebnahme der Schrankenanlage auf dem Parkplatz P1-Süd erworben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Beschluss 3 (15)
Der Beschluss des Markgemeinderates vom 19.07.2007, lfd. Nr. 6 wird aufgehoben:
„Der Marktgemeinderat beschließt, dass Einheimische (=Anwohner mit Hauptwohnsitz Oberstdorf) eine namen- und kennzeichenbezogene Ausnahmegenehmigung (Parkschein) erhalten können, die zum gebührenfreien Parken auf den mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen des Marktes Oberstdorf berechtigt.
Um Dauerparken zu verhindern, ist die Ausnahmegenehmigung nur gültig, wenn sie in Verbindung mit einer auf die Ankunftszeit eingestellten Parkscheibe deutlich sichtbar ausgelegt wird. Die Höchstparkdauer beschränkt sich dabei auf die ansonsten auf dem jeweiligen Parkplatz zulässige Höchstparkdauer.
Die Gebühr für eine Jahresgenehmigung wird auf 60,00 € festgesetzt.
Diese Regelung gilt ab dem 01.09.2007 zunächst versuchsweise für 1 Jahr.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2024 11:32 Uhr