Markt Oberstdorf - Liegenschaften; Minigolfplatz Oberstdorf, Fl.-Nr. 1/0, Gmkg Oberstdorf; Vorstellung des Betriebskonzeptes und Zustimmung zur Weiterverfolgung Nachprüfungsantrag nach Art. 32 Abs. 3 GO vom 05.02.2024
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktgemeinderatssitzung, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 01.02.2024 | ö | beschließend | 06 | |
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) | Marktgemeinderatssitzung | 20.02.2024 | ö | beschließend | 15 | |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 18.04.2024 | ö | beschließend | 15 |
Beschluss (16)
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die formellen Voraussetzungen nach Art. 32 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 3 GeschO der für den Nachprüfungsantrag vom 07.02.2024 (Anlage 1) gegeben sind und der Antrag zulässig ist.
Der Marktgemeinderat nimmt den Nachprüfungsantrag vom 07.02.2024 zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis von der geplanten Neuentwicklung und beschließt das Vorhaben, wie vom Bau-, Planungs-, Umwelt und Liegenschaftsausschuss vom 01.02.2024 mit dem Interessenten, Herr Hason, 86415 Mering umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Pachtvertrages zu erarbeiten. Die endgültige Planung und der Pachtvertrag werden in einer der nächsten Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss-Sitzung erneut vorgestellt und entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.04.2024 11:32 Uhr