wasserrechtlicher Antrag; Wasserkraftwerk Trettach Dietersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 17.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 17.10.2024 ö beschließend 03

Beschluss (2)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem wasserrechtlichen Antrag auf Plangenehmigung zur Errichtung eines Wasserkraftwerks und Bewilligung zur Entnahme des erforderlichen Triebwassers aus der Trettach das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus folgenden Gründen zu verweigern:
  • Konsequenzen für die Hochwassersituation und diesbzgl. künftiger Möglichkeiten für Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Abschnitt der Trettach sind nicht abschätzbar.
  • Das Umsetzungskonzept des Wasserwirtschaftsamt zur Gewässerentwicklung steht im Widerspruch zu dem Vorhaben.
  • Die Erschließung kann derzeit nicht als gesichert betrachtet werden, weil zunächst die Stromanbindung und eine eventuelle Notwendigkeit für einen Netzausbau zu klären sind.
  • Es besteht kein Sachbescheidungsinteresse, da ohne eine Verlegung des gemeindlichen Abwasserkanals, die der Antragsteller mit dem Markt Oberstdorf noch in keiner Weise abgestimmt hat, das Projekt in der beantragten Form nicht durchführbar ist. Zudem ist der Antragsteller unklar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.11.2024 16:38 Uhr