Bauleitplanung Markt Oberstdorf; 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Südliche Lorettostraße" - Abwägung der während der förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluß
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 17.10.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss (9)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß macht sich nach eingehender Diskussion der ermittelten Belange die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 09.10.2024 zu eigen.
Für die in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses vom 17.10.2024 zur Beschlußfassung vorgesehenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung mit Stand 09.10.2024 zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß gefaßten Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung vom 17.10.2024 identisch. Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 17.10.2024, deren Änderungen im Vergleich zur Fassung vom 01.08.2024 sich auf Ergänzungen der Hinweise und der Begründung beschränken. Er beschließt die 2. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Südliche Lorettostraße“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung als Satzung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Der Satzungsbeschluß ist gemäß § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.11.2024 16:38 Uhr