Erlass einer Satzung zur Aufhebung der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 01.08.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 01.08.2024 ö beschließend 10

Beschluss (10)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt den Erlaß folgender Satzung:

Satzung
des Marktes Oberstdorf
zur Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung), in Kraft getreten am 27.11.2019
vom [Ausfertigungsdatum]

Aufgrund von § 22 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und Art. 23 GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98) erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung zur Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung), in Kraft getreten am 27.11.2019. 

§ 1
Aufhebung

Die am 26.09.2019 beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung), in Kraft getreten am 27.11.2019, wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

MARKT OBERSTDORF
Oberstdorf, den [Ausfertigungsdatum]


Klaus King
Erster Bürgermeister“


Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt außerdem, daß der Teilungssatzung die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Begründung beizufügen ist: 

Begründung zur Satzung des Marktes Oberstdorf zur Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen 2. Änderungssatzung der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (Teilungssatzung), in Kraft getreten am 27.11.2019 Vom [Ausfertigungsdatum]:

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.07.2008 eine Teilungssatzung gemäß § 22 BauGB beschlossen. Diese ist am 03.09.2008 in Kraft getreten. In seiner Sitzung am 06.10.2009 hat der Marktgemeinderat eine Satzung zur 1. Änderung der Teilungssatzung beschlossen. Diese ist am 03.12.2009 in Kraft getreten. In seiner Sitzung am 26.09.2019 hat der Marktgemeinderat eine Satzung zur 2. Änderung der Teilungssatzung beschlossen. Diese ist am 27.11.2019 in Kraft getreten.

Gegen die Satzung zur 2. Änderung der Teilungssatzung wurde ein Normenkontrollantrag gestellt. Im Zuge der Prüfung einer eventuellen Heilung dieser Satzung hat sich ergeben, dass seit dem 27.11.2019 tatsächliche Veränderungen im Marktgemeindegebiet eingetreten sind, die der Markt zum Anlass nimmt, anstelle einer Heilung die Aufhebung der am 26.09.2019 beschlossenen 2. Änderungssatzung zur Teilungssatzung, in Kraft getreten am 27.11.2019, zu beschließen.

Gemäß § 7 Abs. (3) Nr. 3a) der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Oberstdorf in der Fassung vom 08.05.2020 ist der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss für den Erlass dieser Satzung zuständig.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2024 13:31 Uhr