Datum: 20.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018 und vom 29.01.2018
2 Bericht des 1. Bürgermeisters
3 FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH; Vorstellung der Geschäftsführer Stern und Büchel
42 Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm Vergabe Projektsteuerung
53 Gemeindewerke Oberstdorf Gewerbegebiet Karweidach; Zusammenlegung Gemeindewerke Oberstdorf; Bauabschnitt 1: Planung einer Lagerhalle, Freihalten von Flächen für weitere Bauabschnitte
64 Gemeindewerke Oberstdorf; Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zur Aufnahme des in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltsatzung 2018 enthalten Kredits der Gemeindewerke Oberstdorf
75 Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
86 Musiksommer Oberstdorf; Entsendung eines Vorstandmitgliedes in den Verein "Vereinigung der Freunde und Förderer des Oberstdorfer Musiksommer e.V."
97 Heimatmuseum Oberstdorf; Beschlussfassung über die Entsendung eines Vertreters des Marktes Oberstdorf (Fachgebietsbeisitzer) in den Verein "Heimatmuseum Oberstdorf e.V."
10 Verschiedenes

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1. / 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2018 und vom 29.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö 11

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschriften (öffentlicher Teil) seiner Sitzungen vom 26.01.2018 und vom 29.01.2018 .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö informativ 2
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3. FIS Nordische Ski WM 2021 Oberstdorf/Allgäu GmbH; Vorstellung der Geschäftsführer Stern und Büchel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beratend 3
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4. / 2. Nordische Skiweltmeisterschaft 2021 Oberstdorf; Bauprogramm Vergabe Projektsteuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 42

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt das Unternehmen Drees & Sommer GmbH, Geisenhausenerstraße 17, 81379 München, mit der Ausführung der Projektmanagementleistungen für das Bauprogramm Nordische Skiweltmeisterschaften 2021. Für die Leistungen der Projektsteuerung werden die anrechenbaren Kosten der vom Auftraggeber anerkannten Kostenberechnung zugrunde gelegt.

Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise nach Projektfortschritt. Zunächst wird die Leistungsstufe 2 (entspricht 19% bis Einreichung Fördermittelantrag) beauftragt, danach Leistungsstufe 3 (entspricht 20% nach Bewilligung des Fördermittelantrags), danach die weitere Leistungsstufen 4 bis 5 (entspricht 38% nach Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn) und danach die restliche Auftragssumme bis zum Abschluss des Projektes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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5. / 3. Gemeindewerke Oberstdorf Gewerbegebiet Karweidach; Zusammenlegung Gemeindewerke Oberstdorf; Bauabschnitt 1: Planung einer Lagerhalle, Freihalten von Flächen für weitere Bauabschnitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 53

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß §27 Abs. 5 Nr. 1 GeschO den Top abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. / 4. Gemeindewerke Oberstdorf; Ermächtigung des ersten Bürgermeisters zur Aufnahme des in der rechtsaufsichtlich genehmigten Haushaltsatzung 2018 enthalten Kredits der Gemeindewerke Oberstdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 64

Beschluss

Der Marktgemeinderat ermächtigt Herrn 1. Bürgermeister Mies, die in der Haushaltssatzung 2018 des Marktes Oberstdorf veranschlagte und von der Rechtsaufsicht genehmigten Kreditaufnahme in Höhe von

€ 1.070.000 bei den Gemeindewerken

zu folgenden Konditionen aufzunehmen:

       Kommunaldarlehen mit Zinsbindung zwischen 10 bis 20 Jahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. / 5. Erlass einer Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 75

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Oberstdorf beschließt den Erlass der

       
Satzung
für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags
vom 20.02.2018

Aufgrund des Art. 6 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Oberstdorf folgende Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags.

§ 1
Beitragsschuldner, Beitragstatbestand

(1)        Von allen selbständig tätigen natürlichen und den juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.

(2)        Von dem Beitrag sind der Bund und die Länder befreit.

§ 2

Beitragsmaßstab


(1)        Durch den Beitrag wird der Vorteil, der dem Beitragsschuldner innerhalb eines Kalenderjahres durch den Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar erwächst, abgegolten.

(2)        Zur Bestimmung des Vorteils dienen der einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres. Die Beitragsschuld wird gemäß § 3 Abs. 1 auf der Grundlage des Gewinns bestimmt, wenn sich nicht gemäß § 3 Abs. 2 auf der Grundlage des steuerbaren Umsatzes ein höherer Betrag ergibt.

§ 3
Beitragsermittlung

(1)        Der Beitrag nach dem Gewinn errechnet sich, indem der Gewinn mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Beitragssatz (Absatz 4) multipliziert wird.

(2)        Der Beitrag nach dem steuerbaren Umsatz errechnet sich, indem der steuerbare Umsatz mit dem Vorteilssatz (Absatz 3) und mit dem Mindestbeitragssatz (Absatz 5) multipliziert wird.

(3)        Der Vorteilssatz bezeichnet den auf dem Fremdenverkehr beruhenden Teil des einkommen- oder körperschaftsteuerpflichtigen Gewinns (Absatz 1) oder des steuerbaren Umsatzes (Absatz 2). Er wird durch Schätzung für jeden Fall gesondert ermittelt. Dabei sind insbesondere Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit, die Lage und Größe der Geschäfts- und Beherbergungsräume, die Betriebsweise und die Zusammensetzung des Kundenkreises von Bedeutung.

(4)        Der Beitragssatz beträgt

     bis zum 31.12.2003:          6 v.H.

     und ab dem 01.01.2004:    7 v.H.


(5)        Der Mindestbeitrag beträgt

     bis zum 31.12.2003 bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen
     Anteil des Gewinns am Umsatz von

                                       0  –   5     v.H.                0,08 v.H.
               über                        5  –  10    v.H.                0,23 v.H.
               über                          10  –  15   v.H.                0,38 v.H.
               über                          15  –  20   v.H.                0,53 v.H.
               über                                 20   v.H.                0,75 v.H.

     ab dem 01.01.2004 bei einem – durch Schätzung zu ermittelnden – branchendurchschnittlichen
     Anteil des Gewinns am Umsatz von

                                       0  –   5     v.H.                0,09 v.H.
               über                        5  –  10    v.H.                0,26 v.H.
               über                          10  –  15   v.H.                0,44 v.H.
               über                          15  –  20   v.H.                0,61 v.H.
               über                                 20   v.H.                0,88 v.H.


§ 4
Entstehen, Veranlagung

(1)        Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich bezieht.

(2)        Die Beitragsschuld wird nach Ablauf des Kalenderjahres veranlagt. Der Beitragsschuldner hat hierzu auf Aufforderung eine Erklärung nach Formblatt abzugeben.

§ 5
Vorauszahlung

(1)        Der Beitragsschuldner hat am 15. August jeden Jahres eine Vorauszahlung zu entrichten. Wer die zur Beitragsschuld führende selbstständige Tätigkeit erstmals nach dem letzten für die Vorauszahlung festgesetzten Termin aufnimmt, hat die Vorauszahlung einen Monat nach Zustellung des die Höhe der Vorauszahlung festsetzenden Bescheids zu entrichten.

(2)        Die Vorauszahlungen bemessen sich grundsätzlich nach der Höhe der Schuld, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlung kann der Schuld angepasst werden, die sich für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich ergeben wird.

(3)        Die Vorauszahlungen von Beitragsschuldnern, die Wohnung, Zimmer oder sonstige Räume oder Grundstücke oder Grundstücksteile für Gäste gegen Entgelt zur Verfügung stellen, können abweichend von den Absätzen 1 und 2 zusammen mit der ordnungsmäßigen Abführung der Kurbeiträge verlangt werden und betragen für jede Übernachtung 0,25 €. Ist anzunehmen, dass die hierbei voraussichtlich zu entrichtenden Zahlungen die sonst nach Abs. 2 sich ergebende Höhe der Vorauszahlung nicht erreichen werden, so können darüber hinaus Vorauszahlungen bis zu dieser Höhe in entsprechender Anwendung der Abs. 1 und 2 verlangt werden.

§ 6
Beitragsbescheid, Fälligkeit

(1)        Die Beitragsschuld ist durch schriftlichen Bescheid festzusetzen und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig.

(2)        Aus dem Bescheid müssen die Veranlagungsmerkmale hervorgehen. Übt ein Beitragsschuldner mehrere verschiedenartige selbständige Tätigkeiten aus, so ist der Beitrag für jede Tätigkeit gesondert zu berechnen.

(3)        Beitragsschuldner, die nur Vorauszahlungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 entrichten, veranlagen mit der Summe dieser Vorauszahlungen ihre endgültige Beitragsschuld.
Das gilt nicht, wenn
a)  die Gemeinde den Beitragsschuldner schriftlich zur Abgabe einer Erklärung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 auffordert, oder
b) der Beitragsschuldner schriftlich einen Bescheid nach Absatz 1 beantragt.

Für die Aufforderung und den Antrag gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr, gerechnet ab Entstehen der Beitragsschuld (§ 4 Abs. 1).

§ 7
Abschlusszahlung

(1)        Auf die Beitragsschuld werden die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen angerechnet.

(2)        Waren die Vorauszahlungen höher als die im Bescheid festgesetzte Beitragsschuld, so wird dem Beitragsschuldner der Unterschiedsbetrag unverzüglich nach Zustellung des Bescheides gutgebracht.

§ 8

Inkrafttreten


(1)        Die Satzung tritt am 16.12.2001 in Kraft.

(2)        Gleichzeitig tritt die Satzung vom 23.11.1978 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 25.11.1994 außer Kraft.


Oberstdorf, __.__.2018

MARKT OBERSTDORF



Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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8. / 6. Musiksommer Oberstdorf; Entsendung eines Vorstandmitgliedes in den Verein "Vereinigung der Freunde und Förderer des Oberstdorfer Musiksommer e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 86

Beschluss

Der Marktgemeinderat entsendet als Vertreter für den Markt Oberstdorf in die Vorstandschaft des Vereins „Vereinigung der Freunde und Förderer des Oberstdorfer Musiksommer e.V.“ Herrn Hauptamtsleiter Thomas Kretschmer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. / 7. Heimatmuseum Oberstdorf; Beschlussfassung über die Entsendung eines Vertreters des Marktes Oberstdorf (Fachgebietsbeisitzer) in den Verein "Heimatmuseum Oberstdorf e.V."

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö beschließend 97
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 07.05.2020 ö beschließend 12.1220

Beschluss

Der Marktgemeinderat entsendet als Vertreter des Marktes Oberstdorf (Fachgebietsbeisitzer) in die Vorstandschaft des Vereins „Heimatmuseum Oberstdorf e.V.“ Herrn Hauptamtsleiter Thomas Kretschmer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 20.02.2018 ö informativ 10
Datenstand vom 18.03.2020 13:28 Uhr