Datum: 06.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Altes Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Oberstdorf
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
2 Liegenschaft Marktplatz 2; Durchführung eines studentischen Ideenwettbewerbs für das Grundstück; Vorstellung der Ergebnisse
31 Bebauung Trettachkanal; Aufstellung des Bebauungsplanes "Bebauung Trettachkanal", gem. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren und Entscheidung über die Förderung nach dem Wohnungspakt Bayern
4 Verschiedenes

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.03.2018 ö informativ 1
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2. Liegenschaft Marktplatz 2; Durchführung eines studentischen Ideenwettbewerbs für das Grundstück; Vorstellung der Ergebnisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.03.2018 ö informativ 2
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3. / 1. Bebauung Trettachkanal; Aufstellung des Bebauungsplanes "Bebauung Trettachkanal", gem. § 13a BauGB im vereinfachten Verfahren und Entscheidung über die Förderung nach dem Wohnungspakt Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.03.2018 ö 31

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 2736/13 Tfl., 2736/2 Tfl., 2736/15 Tfl., 2734/143 Tfl., 2734/144 Tfl., 2736/86, 2734/66, 2734/75, 2734/76, 2734/65 und 2734/37 Tfl., Gmkg. Oberstdorf, die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 13 Abs. 2 und 3 BauGB. Der Bebauungsplan soll den Namen “Bebauung Trettachkanal“ erhalten.

Das Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Holzerstraße im Westen und der Hermann-von-Barth-Straße im Osten sowie zwischen dem Kreuzungsbereich von Trettach- und Hermann-von-Barth-Straße im Norden und der gemeindlichen Trafostation im Süden und ergibt sich aus dem, diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplan.  

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Marktgemeinderat beschließt für die Umsetzung des Projektes Bebauung Trettachkanal eine Förderung im Kommunalen Wohnraumförderprogramm des Freistaates Bayern (2. Säule des Wohnungspaktes Bayern) zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 06.03.2018 ö informativ 4
Datenstand vom 16.04.2018 14:39 Uhr